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LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2016 - L 8 SF 2/16 AB (SB) |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.04.2016 - L 8 SF 2/16 AB (SB) (https://dejure.org/2016,102145)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. April 2016 - L 8 SF 2/16 AB (SB) (https://dejure.org/2016,102145)
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 18.12.2015 - S 34 SO 256/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2016 - L 8 SF 2/16 AB (SB)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2016 - L 8 SF 2/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 10 SF 5/15
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2016 - L 8 SF 2/16
Es wird festgestellt, dass über die Ablehnungsgesuche des Klägers gegen die Richterin am Landessozialgericht B. mit Beschluss vom 28. Januar 2016 (L 10 SF 5/15 AB (SB)) entschieden worden ist.Hinsichtlich der Richterin am Landessozialgericht F. ist vollständig und unanfechtbar durch Beschluss (des für das Verfahren des Klägers zuständigen 10. Senates ohne Beteiligung der abgelehnten Richterin) vom 28. Januar 2016 - L 10 SF 5/15 AB (SB) entschieden worden.
- BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B
Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2016 - L 8 SF 2/16
Dabei ist zu beachten, dass Fehler eines Richters allein - sofern nicht besondere weitere Umstände hinzutreten - grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit begründen können (BSG Beschluss vom 29. März 2007 B 9a SB 18/06 B , SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 m.w.N.). - BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2016 - L 8 SF 2/16
In einem solchen Fall würde eine Äußerung nur auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und ist somit jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (BVerwG Beschluss vom 23. Oktober 2007 9 A 50/07 - u.a., NVwZ-RR 2008, 140).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2016 - L 10 SF 5/16 Die als Gegenvorstellung auszulegende sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. April 2016 - L 8 SF 2/16 AB (SB) - wird zurückgewiesen.
Die "sofortige Beschwerde" des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. April 2016 - L 8 SF 2/16 AB (SB) - ist unzulässig, da dieser Beschluss gemäß § 177 SGG nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann.